Zertifizierungen

GOTS

Das umfassendste Zertifikat im Textilbereich ist der Global Organic Textile Standard, kurz GOTS. Das Zertifikat GOTS ist ein weltweit genutzter Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Er definiert Sozialkriterien und umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten (!) textilen Produktionskette. Die Qualitätssicherung erfolgt durch unabhängige Zertifizierung der gesamten Textillieferkette. Die wesentliche Voraussetzung für den GOTS ist, sich nur auf verpflichtende Kriterien zu konzentrieren. Der Standard deckt Herstellung, Konfektion, Verpackung, Kennzeichnung, Handel und Vertrieb aller Textilien ab, die aus mindestens 70 % kontrolliert biologisch erzeugten Naturfasern bestehen. Es können z. B. Garne, Stoffe, Bekleidung, Heimtextilien und sonstige Produkte aus textilen Fasern zertifiziert werden.

Soziale Mindestkriterien

Sämtlichen Verarbeiter und Hersteller müssen soziale Mindestkriterien auf der Grundlage der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllen. Die nachfolgend aufgeführten Übereinkommen der ILO dienen als Grundlage für die angemessene Umsetzung und Beurteilung der Sozialkriterien.

  • Freie Wahl der Beschäftigung
    • C29 - Übereinkommen über Zwangsarbeit
    • C105 - Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen werden geachtet
    • C87 - Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes
    • C98 - Übereinkunft über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen
    • C135 - Übereinkommen über Arbeitnehmervertreter
    • C154 - Übereinkommen über Kollektivverhandlungen
  • Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch
    • C155 - Übereinkommen über Arbeitsschutz
  • Verbot von Kinderarbeit
    • C138 - Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
    • C182 - Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
  • Mindestlohn
    • C95 - Übereinkommen über den Lohnschutz
    • C131 - Übereinkommen über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
  • Keine übermäßige Arbeitszeit
    • C1 - Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Gewerbe)
    • C14 - Übereinkommen über den wöchentlichen Ruhetag (Gewerbe)
    • C30 - Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Handel und Büros)
    • C106 - Übereinkommen über die wöchentliche Ruhezeit (Handel und Büros)
  • Keine Diskriminierung
    • C100 - Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts
    • C111 - Übereinkommen über Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf)
  • Reguläre Beschäftigung
    • C158: Übereinkommen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • C175: Übereinkommen über Teilzeitarbeit
    • C177: Übereinkommen über Heimarbeit
    • C181 Übereinkommen über Private Arbeitsvermittler
  • Verbot von grober oder inhumaner Behandlung
    • C29 - Übereinkommen über Zwangsarbeit
    • C105 - Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit
    • GOTS stützt sich auf ein duales System aus Inspektionen vor Ort und Rückstandsanalysen, um die lückenlose Einhaltung der Kriterien sicherzustellen.
    • Umweltkriterien

  • In allen Verarbeitungsstufen müssen Produkte aus biologisch erzeugten Fasern von Produkten aus konventionellen Fasern getrennt und klar identifiziert sein.
  • Alle chemischen Zusätze (z.B. Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien) müssen vor dem Einsatz geprüft werden und die Grundanforderungen bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit/Eliminierbarkeit erfüllen.
  • Verbot problematischer Zusätze, wie z. B. toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme.
  • Die Verwendung synthetischer Schlichtemittel ist beschränkt; Öle für Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.
  • Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren (keine Chlorbleiche)
  • Azofarbstoffe, die karzinogene Aminverbindungen freisetzen, sind verboten.
  • Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittelenthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden, sind verboten.
  • Es gelten Beschränkungen für Accessoires (z.B. Ausschluss von PVC, Nickel oder Chrom)
  • Alle Betriebe müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und -verfahren verfügen, um Abfälle und Abwässser zu minimieren.
  • Nassveredlungsbetriebe müssen vollständige Protokolle über die eingesetzten Chemikalien, den Energie- und Wasserverbrauch sowie die Abwasseraufbereitung einschließlich Klärschlammentsorgung führen. Das Abwasser aller Nassveredlungsbetriebe muss in einer zweckdienlichen Abwasserkläranlage aufbereitet werden.

 

WFTO (World Fair Trade Organization)

Die WFTO ist die internationale Dachorganisation für Fair-Handels-Organisationen in ungefähr 70 Ländern aller Kontinente. Auch der Weltladen-Dachverband ist WFTO-Mitglied. WFTO-Mitglieder erfüllen stets die Standards des Fairen Handels. Ein Monitoring-System für die Mitglieder, das interne und externe Kontrolle verbindet, erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Fair-Handels-Organisationen. Das Monitoring-System beruht auf den verbindlichen Fair-Handels-Standards der WFTO:

  1. Eine Chance für wirtschaftlich benachteiligte Produzent/innen
  2. Transparenz und Verantwortlichkeit
  3. Handelspraktiken
  4. Zahlung eines fairen Preises
  5. Kinderarbeit und Zwangsarbeit ausgeschlossen
  6. Nicht-Diskriminierung, Gleichberechtigung und Vereinigungsfreiheit
  7. Bessere Arbeitsbedingungen
  8. Förderung der Fähigkeiten / Weiterbildung
  9. Förderung des Fairen Handels
  10. Umweltschutz

Das WFTO-Siegel identifiziert registrierte Organisationen weltweit, die ausschließlich mit fair gehandelten Produkten handeln. Ein Unternehmen, das dieses Siegel trägt, erfüllt die zehn Prinzipien für Fairen Handel. Die Kriterien fordern von den Mitgliedern zudem einen transparenten, verifizierbaren Prozess, der Kosten und Gewinnmargen offenlegt und auf den sich die Handelspartner einigen. Marktpreise und Fair-Trade-Minimumpreise sind zu berücksichtigen. Produzenten sollen einen Preis erhalten, der einen „tragfähigen Lebensunterhalt“ ermöglicht.

 

FAIRTRADE

Das in der Öffentlichkeit bekannteste Zertififikat des Fairen Handels spielt bei Bekleidung ausschließlich bei der Produktion von Baumwolle eine Rolle, hier jedoch eine wichtige.

Durch Fairtrade wird das Leben der Baumwoll-Bauernfamilien nachhaltig verbessert. Der Faire Handel gibt den Bauern und Bäuerinnen die Sicherheit, dass sie Ihre Baumwolle zu einem festen Mindestpreis verkaufen können, der ihnen hilft, die Kosten einer nachhaltigen Produktion zu decken.

Die wichtigsten Punkte der Fairtrade-Standards sind:

  • Der Fairtrade-Mindestpreis hilft den Bauern die Kosten einer nachhaltigen Produktion zu decken. Er richtet sich nach den verschiedenen Baumwoll-Qualitäten und Anbauregionen. Wenn der lokale Marktpreis über dem Fairtrade-Mindestpreis liegt, muss der höhere Preis bezahlt werden.
  • Der Fairtrade-Mindestpreis für Bio-Baumwolle ist höher, als der für konventionell angebaute Baumwolle.
  • Zusätzlich zum Fairtrade-Mindestpreis muss der Käufer eine Fairtrade-Prämie von 5 Eurocent pro Kilo Fairtrade-Baumwolle bezahlen. Die Produzenten müssen diese Prämie für Gemeinschaftsprojekte verwenden: so wie zum Beispiel in Bildungs-, Gesundheits- oder Infrastrukturprojekte. Oder auch in Kredite für die Bauernfamilien.
  • Umweltstandards verbieten den Einsatz von Agrochemikalien und schreiben den Bauern und Bäuerinnen vor, dabei nachhaltig zu produzieren.
  • Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.

Die Fairtrade Labelling Organizations International (FLO) überprüft, ob die Standards eingehalten werden und stellt dann gegebenenfalls das Zertifikat aus.